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Residencia Nova Vida
Societat Cooperativa Cat. Ltda. Dr. August Pi i Sunyer
Carrer Josep Romanach 9-17
17480 Roses (Girona)
Telf. 972 150778 Fax.972 150431
   
 

 

 

   

 

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Regelung

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:

  1. Alter unter fünfundsechzig Jahren.

  2. Gute Gesundheit.

  3. Bezahlung eines anfänglichen Betrages von fünfundzwanzigtausend Peseten.

Wer Mitglied ist, kann die Leistungen des Wohnheims in Anspruch nehmen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  1. Wenn sein körperliches Befinden eine entsprechende Betreuung erforderlich macht.

  2. Wenn das Mitlgied sich von einer Operation oder Krankheit erholen muss.

Wegen ihrer Bedeutung sind folgende Punkte der Statuten der Genossenschaft hervorzuheben:

I.Nutzung des Wohnheims

Um vom Wohnheim Gebrauch machen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Einlage von, einundzwanzigtausend fünfunddreissig Euro zweiundvierzig Cent (21 035,42 €), auf das Girokonto der Genossenschaft. Die Bezahlung dieses Betrages kann im Laufe des Lebens des Mitgliedes erfolgen.

  2. Das Kapital, das vom Mitglied im Laufe seines Lebens bezahlt worden ist, wird mit den Leistungen des Wohnheims aufgerechnet.

II.Austritt eines Mitglieds

Dieser ist auf folgende Art geregelt:

  1. Beim Austritt eines Mitglieds wird ihm das während der Dauer seiner Mitgliedschaft eingezahlte Kapital in höchstens vier Jahreszahlungen zurückerstattet.

  2. Hat das austretende Mitglied das Wohnheim in Anspruch genommen, werden ihm siebzig Prozent des eingezahlten Kapitals in höchstens vier Jahreszahlungen zurückerstattet.

  3. Ist der Grund für den Austritt das Ableben des Mitglieds, werden dem Erben siebzig Prozent des eingezahlten Kapitals in höchstens vier Jahreszahlungen zurückerstattet. Wünscht der Erbe, die Mitlgiedschaft seines Vorfahren zu übernehmen, hat er fünfundzwanzig Prozent des ordnungsgemäss aktualisierten Kapitals einzuzahlen,entweder bevor er das Alter von fünfundsiebzig Jahren erreicht oder bervor er in das Wohnheim einzieht.

III.Personen im Alter von über fünfundsechzig Jahren.

Personen im Alter von über fünfundsechzig Jahren können ebenfalls in die Genossenschaft Dr. Pi Sunyer aufgenommen werden. Nach einer medizinischen und psychologischen Untersuchung, bei der ihr Gesundheitszustand bestimmt wird, werden diese Personen als fördernde Mitglieder in die Genossenschaft aufgenommen, sind jedoch bei den monatlich in der Genossenschaft stattfindenden Vollversammlungen nicht stimmberechtigt.

Die monatlichen Kosten für den Aufenthalt im Wohnheim werden entsprechend dem körperlichen und/oder psychischen Gesundheitszustand des fördernden Mitgliedes festgelegt und liegen zwischen 5 % und 25 %. Über den endgültigen Betrag der monatlichen Kosten des fördernden Mitglieds wird vom Wirtschaftsbeirat entschieden, der über dessen Gesundheitszustand berät und den Betrag festlegt, den er für angemessen hält, natürlich stets innerhalb der zuvor genannten Grenzen und entsprechend der Leistungen, die diese Person in Anspruch nimmt.

Sollen zwei Plätze belegt werden (für Familienangehörige), ist lediglich eine gemeinsame Einlage von  sechsunddreissigtausend sechzig Euro dreiundsiebzig Cent (36 060,73 €), erforderlich. Für alle übrigen Posten, einschliesslich des Systems für monatliche Kosten, finden dieselben Regeln wie für Einzelpersonen Anwendung.

Wünscht eine Einzelperson zwei Plätze zu belegen, ist eine Einlage von, sechsunddreissigtausend sechzig Euro dreiundsiebzig Cent (36 060,73 €), erforderlich, ihre monatlichen Kosten erfahren einen Zuschlag von zwanzig Prozent.

PREISE

MITGLIEDER

939,12

FÖRDERNDES MITGLIED

1094  

 

FÖRDERNDES MITGLIED:  TARIFE TAGESHEIM

MINDESTSERVICE:
Montag bis Freitag,ganztägig, einschl. Mahlzeit
Preis  498,84 /monat
KOMPLETTER SERVICE:
Montag bis Sonntag,ganztägig, einschl. Mahlzeit
Preis:   590 /monat

Diese Preise sind von der Mehrwertsteuer befreit.

INTERNE VERWALTUNG

Drei Punkte sind hervorzuheben:

  1. Da es sich um eine Genossenschaft handelt, beteiligen sich die residenten Mitglieder selbst an der Verwaltung des Zentrums.

  2. Die Anzahl an Arbeitskräften des Wohnheims ist um ein Drittel höher als die von der öffentlichen Verwaltung vorgeschriebene Anzahl.

  3. Jeden Monat tritt eine Kommission zusammen, die sich aus dem Präsidenten, etlichen Mitgliedern des Vorstandes, dem Leiter des Zentrums und Verantwortlichen für die medizinische Betreuung, Familienangehörigen der Benutzer des Wohnheims und einigen Bewohnern zusammensetzt. Diese Kommission schenkt ihre Aufmerksamkeit den im Wohnheim entdeckten Mängeln: Installationen, Verpflegung, Dienstleistungen usw., und schlägt den Betrag für die Ausgaben des Wohnheims und dessen Aufteilung vor. Dieses Verwaltungssystem stellt einen wesentlichen Unterschied zu dem Verwaltungsystem anderer privater Zentren dar, wo Entscheidungen vom Verwaltungsapparat unter strikt wirtschaftlichen Kriterien getroffen werden.

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